Wie der 2Joh hat auch der 3Joh die Form und die Länge eines gewöhnlichen antiken Privatbriefes. Allerdings verbindet sich mit der Erwähnung der ›Brüder‹ in V. 3.5 und dem nachhaltigen appellativen Charakter des Schreibens ein deutlicher Öffentlichkeitsanspruch, so dass der 3Joh als ein Gemeindebrief in der Form eines Privatbriefes an ein einzelnes Gemeindeglied angesehen werden kann1. Die Überlieferung und Aufnahme des 3Joh in den Kanon
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